ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer; diese wird bei Lieferung in Höhe des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes zusätzlich in Rechnung gestellt.

Störungen irgendwelcher Art des Betriebes oder des Transportes bis zur Ablieferung — insbesondere verursacht durch Mobilmachung, Krieg, Blockade und deren Folgen, Wagenmangel, geschiossene oder behinderte Schiffahrt, Ausfuhrverbote oder -erschwerungen — entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung der Lieferung, soweit diese erschwert oder unmöglich gemacht wird. Bei Nichteinhaltung kontraktlich ausbedungene Abnahmetermine oder unserer Zahlungsbedingungen haben wir unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche das Recht, ohne vorherige Anzeige vom Abschluss zurückzutreten.

Unsere bei Verladung ermittelten Gewichte bzz. Stückzahlen sind auch bei Frankosendungen maßtgebend. Die Waren reisen auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Empfängers.

Beanstandungen müssen sofort nach Empfang der Ware eingereicht werden, auch solche wegen äußerlich nicht erkennbaren Mängel, spätestens aber innerhalb 8 Tagen.

Nach dieser Zeit gilt die Ware als angenommen. Reklamationen nach Verarbeitung sind in jedem Fall unzulässig. Der Käufer verzichtet gegenüber unserer Kaufpreisforderung auf Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte aller Art.

Vor Bezahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Schuldbefreiende Wirkung hat eine Zahlung nur an uns und nicht an Dritte. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen nach Maßgabe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber mit 6 % über Bundesbankdiskont berechnet.

Bei Zahlungseinstellung des Käufers hat der Verkäufer das Recht auf Aussonderung der Ware. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung aller Wechsel — auch Finanzierungswechsel — und Schecks. Der Käufer darf, so lange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Ware und die aus dieser hergestllten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die Ware oder die daraus hergestellten Sachen beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Verkäufer sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordungsmäßigen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Ware oder der daraus hergestellten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Käufer schon jetzt dem Verkäufer zur Sicherung bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung ab u. z. in Höhe des Rechnungswertes der in der veräußerten Sache enthaltenen Vorbehaltsware des Lieferanten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile A-6800 Feldkirch. Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, daß wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über Sie gespeichert halten, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht von Rechtsvorschriften eriaubt bzw. vorgeschrieben ist.



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